Mitarbeiter beim Geschäftspartner abwerben: Selber machen oder outsourcen?

Gute Mitarbeiter zu finden ist nicht einfach. Sicherlich ist es Ihnen auch schon passiert: Der neue Mitarbeiter ist an Bord und Sie stellen fest – kein kompletter Fehlgriff, aber Ihre Erwartungshaltung war doch eine andere. Möglicherweise hätte Personaldiagnostik Ihre Einstellungsentscheidung beeinflusst. Es wäre doch schön, wenn Unternehmen einen Mitarbeiter vorher auf Herz und Nieren prüfen könnten. Aussichtslos? Nicht ganz. Nicht selten trifft man auf Mitarbeiter von Geschäftspartnern und hat nach längerer Zusammenarbeit das Gefühl, der könnte auch perfekt ins eigene Unternehmen passen. Warum nicht einfach abwerben?

 Abwerben bei Geschäftspartnern sehr riskant

Unternehmen gehen ein Risiko ein, wenn Sie dem Wunschmitarbeiter eines Geschäftspartners ein Jobangebot unterbreiten. Manche Geschäftspartner reagieren ziemlich sauer, wenn jemand „in Ihrem Revier wildert“ und einfach den besten Mitarbeiter wegschnappt. Und das obendrein von einer vertrauten und geschätzten Person. Unternehmen laufen bereits Gefahr die Geschäftsbeziehung zu gefährden, wenn sie nur den Versuch unternehmen und die Gegenseite davon Wind bekommt.

Wenn Unternehmen sich nicht gesetzeskonform verhalten, können die Folgen gravierend sein: sie reichen von Unterlassungs- bis hin zu Schadensersatzansprüchen. Oder noch schlimmer: Es kann ein irreparabler Reputationsschaden entstehen, wenn es sich um ein bekanntes Unternehmen handelt und die Sache medial eskaliert.

Mit Headhunting beim Recruiting unerkannt bleiben

Unternehmen gehen auf Nummer sicher, wenn Sie jemanden vorschicken, der das Abwerben für sie übernimmt. Das kann ein Personalberater sein. Er wird anonym, ohne Nennung seines Auftraggebers, erst mal vorstellig und klärt das grundsätzliche Wechselinteresse ab.

Falls der Kandidat gesprächsbereit ist, kann der Headhunter scheibchenweise Informationen geben und schließlich Ross und Reiter nennen. Kommt man zusammen, haben Unternehmen ihr Ziel erreicht.

Aber was passiert, wenn alles nachträglich ans Licht kommt? Dann umschiffen Sie die Situation ganz elegant: „Herr oder Frau XY hat sich aktiv auf unsere Stellenausschreibung beworben.“ Natürlich nicht ohne sich vorher mit Ihrem Neuzugang abgestimmt zu haben.

Abwerben gescheitert – trotzdem erfolgreiche Stellenbesetzung

Falls der Zielkandidat bei seinem jetzigen Arbeitgeber wunschlos glücklich ist, müssen Unternehmen nicht die Flinte ins Korn werfen. Ein kompetenter Dienstleister wird Sie niemals im Regen stehen lassen. Er wird in enger Abstimmung weitere Kandidaten aus dem Geschäftspartner- und Branchenumfeld recherchieren und dann kontaktieren. Solange, bis die Stelle mit dem richtigen Mitarbeiter besetzt ist.

Wie ist Ihre Meinung zur Abwerbung von Mitarbeitern? Lassen Sie es mich wissen! Sie benötigen weitere Denkanstöße oder Hilfe?

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Ich bin Thomas Kratzer

Ihr Headhunter und Personalberater. Genauso bin ich Ihr Sparringspartner für Recruiting.

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