Die Abwerbegarantie oder “No-touch”-Garantie sichert Unternehmen zu, dass einmal vermittelte Kandidaten nicht erneut für die Stellenbesetzung anderer Kunden angesprochen werden. Ebenso stehen weitere Mitarbeiter aus dem gleichen Unternehmen nicht für eine Abwerbung zur Verfügung.
Abwerbegarantie schützt vor Fluktuation
Human Resources hat einen Personalberater mit der Stellenbesetzung beauftragt. Demzufolge sind für die Personalbeschaffung Kosten entstanden, die abhängig vom Honorarmodell sind. Daher besteht höchstes Interesse, dass der neue Mitarbeiter lange im Unternehmen verbleibt und nicht vom beauftragten Headhunter nach kurzer Zeit wieder abgeworben wird.
Vertrauensvoller Umgang mit sensiblen Daten
Durch den Besetzungsauftrag bekommt der Personaldienstleister einen tiefen Einblick in das Unternehmen. Deshalb könnte er dieses Wissen nutzen, um für andere Auftraggeber bereits vermittelte Kandidaten oder weitere Mitarbeiter des ehemaligen Kunden abzuwerben.
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Schutz durch die Abwerbegarantie
Personalberater und Headhunter mit Executive Search und Contingency Search geben eine Garantie vor einer Abwerbung. Beispielsweise ist das eine der Garantieregelungen im Rahmen einer Personalvermittlung. Grundsätzlich sichern größere oder stark spezialisierte Personalberater mit einer hohen Marktabdeckung einen Abwerbeschutz befristet zu. Je nachdem bis zu 3 Jahren. Mitunter verlängert sich der Zeitraum, wenn weitere Aufträge erteilt werden. Hingegen bleibt der vermittelte Kandidat länger außen vor. Vielmehr verlangt der Ehren-Kodex, dass bereits vermittelte Kandidaten für immer Tabu für die Abwerbung bleiben.
Abwerbegarantie ist existenzgefährdend
Mit jedem neuen Auftrag gehen einem Personalberater Kandidatenpotentiale verloren, wenn beim ehemaligen Kunden keine Mitarbeiter mehr abgeworben werden dürfen. Dementsprechend ist aus Sicht der Personaldienstleister die Vermeidung solcher Garantieregelungen nachvollziehbar. Je größer das Kundenunternehmen desto mehr Kandidatenpotential gehen verloren. Also fehlen bedeutende Zielfirmen für Research, Ident und Erstansprache und können eine erfolgreiche Stellenbesetzung gefährden. Kurzum, wird ein Personalberater mit hoher Spezialisierung auf bestimmte Branchen und Regionen eine eingeschränkte “No-touch”-Garantie geben.
Abwerbegarantie mit Konventionalstrafe
Personalberater halten die Abwerbegarantie vertraglich fest. Schließlich kann das Unternehmen nur eingeschränkt nachvollziehen, ob der Stellenwechsel eines Mitarbeiters durch die Ansprache des bereits beauftragten Headhunters erfolgte. Deshalb erzeugt zusätzlich eine Konventionalstrafe eine abschreckende Wirkung.
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