Das Honorarmodell hängt vom Personalberater oder Headhunter ab. Dabei ist die Honorarhöhe abhängig von der Suchmethode, der zu besetzenden Position, dem Suchaufwand, der Größe und der Marktstellung von einem Personaldienstleister.
Honorarmodell bei Personalvermittlung
Bei der Personalvermittlung mit Contingency Search wird eine zu 100% erfolgsbasierte Personalbeschaffung eingesetzt. Aufgrund dessen bezahlt das Unternehmen erst bei Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags mit einem Kandidaten das Honorar an den Personaldienstleister. Mehrheitlich wird eine verbindliche Stellenbesetzung nicht zugesichert. Ebenso ist eine kostenfreie Nachsuche bei Kündigung in der Probezeit nicht vorgesehen. Kurzum das Honorar schwankt zwischen 20% und 30% des Jahresbruttoeinkommens des Kandidaten.
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Honorarmodell bei Personalberater mit Executive Search
Personalberater mit Executive Search lassen sich über Retained Search vergüten. Demzufolge hat sich bei einem Exklusivauftrag mit Executive Search eine Vergütung nach dem Drittelmodell etabliert. Im Regelfall erhält der Personalberater ein Drittel seines Honorars als Anzahlung zum Projektstart. Danach beim Erreichen bestimmter Projektziele. Beispielsweise bei der Präsentation von Kandidaten. Schließlich eine Abschlusszahlung bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags. Darüber hinaus ist die Honorierung nach Zeitfortschritt möglich.
Honorarhöhe bei Executive Search
Je nachdem schwanken die Honorare bei Executive Search zwischen 25% und 40% des Jahresbruttozieleinkommens des Kandidaten. Entsprechend nehmen die Mehrzahl der Headhunter Aufträge im Executive Search, ab Führungsebene und 100.000 Euro an. Während kleinere Headhunterfirmen bereits ab einem Jahresbruttoeinkommen der Kandidaten von 60.000 Euro ihre Dienstleistung anbieten. Headhunter mit Executive Search bieten häufig Garantieregelungen an: Einerseits eine Besetzungsgarantie. Andererseits eine honorarfreie Nachsuche bei einer arbeitnehmer- oder arbeitgeberseitigen Kündigung in den ersten Monaten.
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