Demgemäß werden unter einer Shortlist wechselwillige A-Kandidaten verstanden, die nach Ident, Erstansprache und Interview dem fachlichen und persönlichen Anforderungsprofil von Human Resources entsprechen.
Shortlist und Vertraulicher Bericht
Im Active Sourcing und abhängig vom Honorarmodell wird die finale Kandidatenliste i.d.R. nur aus der Weiterleitung von Bewerbungsunterlagen mit Eckdaten zum Kandidaten bestehen. Anders als bei einem Exklusivauftrag im Executive Search. Dort wird neben der Weitergabe von Bewerbungsunterlagen ein ausführlicher Vertraulicher Bericht vom Personalberater oder Headhunter erstellt. Insofern eine Zusammenfassung der Vita und individuelle Einschätzung der Personalberatung aus den Bewerbungsunterlagen, mehreren Interviews und den persönlichen Gesprächen mit dem Kandidaten.
Schließlich entscheidet Human Resources aufgrund Short-List und Vertraulicher Bericht welche Kandidaten zu einem Interview mit Kandidatenpräsentation eingeladen werden.
Zum Beispiel kann die Shortlist folgende Informationen des Kandidaten enthalten:
- Namen
- Position
- Kontaktdaten
- Adresse
- Arbeitgeber
- Qualifikationen
- Berufsstationen
- Wechselmotivation
- Gehaltsvorstellungen
- Verfügbarkeit
- Persönliche Einschätzung vom Personalberater
- Gesprächsnotizen
Abgrenzung zur Longlist
Dabei erarbeiten Personalberater mit Executive Search im Vorfeld eine Longlist aller möglicher Zielfirmen mit Kandidaten. Die Zielfirmen werden von Human Resources freigegeben. Somit befinden sich hier nur solche Kandidaten, die nicht im Konflikt zu bestehenden Geschäftsbeziehungen stehen.
Shortlist mit Garantieregelungen im Honorarmodell
Möglicherweise haben Personalberater oder Headhunter mit Executive Search im Honorarmodell oder im Rahmen von Garantieregelungen eine Mindestanzahl zu präsentierender Kandidaten festgehalten.
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