Abwerbung von Mitarbeitern

Abwerbung von Mitarbeitern gewinnt an Bedeutung. Folglich werden nicht nur Führungskräfte, sondern immer mehr Spezialisten oder Fachkräfte abgeworben, weil die Stellenanzeige erfolglos ist. Sowohl Human Resources als auch Headhunter oder Personalberater werben Mitarbeiter für eine Stellenbesetzung ab.

Die Abwerbung konzentriert sich im Wesentlichen auf:

  • Mitarbeiter der direkten Konkurrenz
  • Mitarbeiter in anderen oder ähnlichen Branchen
  • Mitarbeiter von Geschäfts- oder Kooperationspartnern
  • Mitarbeiter von Lieferanten
  • Mitarbeiter von Kunden

Wege für eine Abwerbung

Demzufolge können Mitarbeiter persönlich, über Executive Search oder über Active Sourcing ein Jobangebot erhalten. Executive Search übernehmen Personalberater oder Headhunter im Rahmen einer Personalbeschaffung.

Wann ist die Abwerbung erlaubt?

Dabei ist zu beachten, dass die Abwerbung an rechtliche Rahmenbedingungen geknüpft ist. Hierdurch werden wettbewerbswidriges Verhalten oder Schadensersatzansprüche vermieden. Dementsprechend darf die Ansprache am Arbeitsplatz des Kandidaten nur einer ersten kurzen Kontaktaufnahme dienen. Persönliche Abwerbeversuche im Unternehmen des Kandidaten sind nicht gestattet.  Dahingegen ist die Kontaktaufnahme über Xing oder LinkedIn erlaubt. Dennoch ist es untersagt, den Mitbewerber dadurch gezielt zu schwächen. Weiter ergeben sich Restriktionen aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Wer übernimmt die Abwerbung?

Unternehmen die einen Personalberater einschalten, können entscheiden, ob mit Active Sourcing oder Executive Search Kandidaten angesprochen werden. Darüber hinaus bleibt der Auftraggeber bei der Direktsuche im Rahmen einer Personalvermittlung im ersten Schritt anonym. Somit werden Bedenken der Kandidaten zerstreut, dass der aktuelle Arbeitgeber vorzeitig von den Wechselabsichten erfährt. Andererseits ist durch die diskrete Suche gewährleistet, dass niemand von der Stellenbesetzung erfährt.

Abwerbegarantie

Personalberater geben eine Abwerbegarantie im Rahmen von Garantieregelungen bei einer Personalbeschaffung. Das heißt, der vermittelte Mitarbeiter oder weitere Mitarbeiter des Unternehmens werden nach der Stellenbesetzung nicht für andere Auftraggeber angesprochen und abgeworben.

Hierzu mehr im Blogartikel: Mitarbeiter beim Geschäftspartner abwerben: Selber machen oder outsourcen

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